Wichtige Information vom Freitagnachmittag:
Ab sofort ist die Antragstellung für das vom Bund beschlossene Soforthilfeprogramm online. Das Programm ist auch für den Kulturbereich nutzbar. In NRW läuft die Antragstellung über das Wirtschaftsministerium.
Soforthilfe NRW
Um den Schaden für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern, hat der Bund ein Soforthilfeprogramm Corona aufgelegt. Die Landesregierung hat beschlossen, das Angebot des Bundes an die Zielgruppen weiterzureichen und dabei zusätzlich den Kreis der angesprochenen Unternehmen noch um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten zu erweitern.
Die Unternehmen sollen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Finanzierungsengpässe, u.a. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä., sowie dem Erhalt von Arbeitsplätzen durch einen Zuschuss unterstützt werden. (Zur Reduzierung von Personalkosten gibt es das Kurzarbeitergeld)
Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses. Sie ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt für drei Monate:
9.000 Euro für antragsberechtigte Solo-Selbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
25.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten
Das Antragsverfahren ist ausschließlich digital durchführbar. Antragsteller*innen können ihren Antrag online ausfüllen und absenden. Sie erhalten im Anschluss eine automatisierte Eingangsbestätigung. Alle Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet.
Infos zum Programm & Verfahren findet ihr hier.
Der Fonds Darstellende Künste legt mit #takecare kurzfristig ein Sonderförderprogramm auf. Neben der Überbrückung von Ausfällen soll es vor allem die Möglichkeit eröffnen, auch jetzt weiterhin künstlerisch arbeiten zu können.
In einem ersten Zeitfenster bis zum 5. April 2020 können frei produzierende Künstler*innen, die in den vergangenen 10 Jahren künstlerische Beteiligte einer durch den Fonds geförderten Produktion waren, unter vereinfachten Bedingungen einen Antrag auf #takecare-Vorhaben einreichen.
Der Fonds Darstellende Künste hat seine reguläre Initialförderung hierfür umstrukturiert, um mit insgesamt einer viertel Million Euro eine Ausschreibung für #takecare-Vorhaben in dem angepassten Programm zu ermöglichen. Der Geschäftsführer Holger Bergmann weist darauf hin: „Die #takecare-Vorhaben überbrücken nicht nur Ausfälle von Einkünften, aufgrund der Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, von denen Künstler*innen durch Verschiebung oder Absage laufender Vorhaben betroffen sind: Sie bieten vor allem die Möglichkeit, weiterhin künstlerisch aktiv zu bleiben und Recherchen sowie die Entwicklung von Konzepten voranzutreiben.“