Die Intervention, die KSK bezüglich der Streichung von Künstler*innen, die in der Coronasituation außerhalb der künstlerischen Tätigkeiten gearbeitet haben, zu widersprechen, die im Kulturrat angeregt wurde, hatte Erfolg.
Dies ist das Ergebnis:
Selbstständige Künstler*innen können pro Monat 1.300 Euro in nicht-künstlerischen Tätigkeiten dazuverdienen, ohne die KSK zu verlieren, auch wenn sie geringere oder keine künstlerischen Einnahmen haben. Gilt zunächst für 2020 und 2021. Der Deutsche Kulturrat wird eine Verlängerung fordern.
Herzliche Grüße,
Frieder Paasche
Mehr zum Thema: www.kulturrat.de