Antragsverlängerung bis zum 30.11.2020 für das Förderprogramm Neustart Kultur
Das Förderprogramm Neustart Kultur unterstützt private Kultureinrichtungen dabei, mithilfe von pandemiebedingten Investitionen den Spielbetrieb wieder sicher aufnehmen zu können. Über die Website neustartkultur.dthg.de können Theater, Festspielhäuser, Kleinkunstbühnen, Varieté-Theater und Theaterfestivals noch bis zum 30.11.2020 entsprechende Anträge stellen. Berücksichtigt werden auch Träger, die ihre Veranstaltungen dezentral durchführen. Dabei können Fördersummen im Rahmen von mindestens 5.000 € bis maximal 100.000 € abgerufen werden.
Dieses Projekt wird durch die Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert und für die Theaterbranche durch die Deutsche Theatertechnische Gesellschaft koordiniert. Das Förderprogramm Neustart Kultur zielt u.a. auf den Einbau von Schutzvorrichtungen, Hinweisschildern, Personenleitsystemen, die Anschaffung von Technik und die Ausstattung von Open-Air-Veranstaltungen ab. Auch Investitionen in Lüftungs- und haustechnischen Anlagen sowie Geräte zur Luftreinhaltung sind im Rahmen des Programms finanzierbar. Diese Schutzvorkehrungen bilden die Grundlage dafür, den Menschen in den Kulturbetrieben einen geregelten Wiedereinstieg in ihre wertvolle Arbeit zu ermöglichen und die gesellschaftliche Teilhabe an der Kulturlandschaft zu schützen.
Bislang haben mehr als 500 Theater eine Fördersumme von knapp 30 Mio. Euro beantragt. Bis zum 30.11.2020 können private Spielstätten weiterhin Anträge stellen und umfangreich beraten werden.
Neustart Kultur
Ein Förderprogramm der
Beauftragten der Bundesregierung
für Kultur und Medien
Mittelausreichende Stelle:
Deutsche Theatertechnische
Gesellschaft
neustartkultur.dthg.de
neustartkultur(at)dthg.de
Tel.: 0228 / 369 39 34
(werktags von 09:00 – 13:00 Uhr)
Weitere Kanäle über die das Programm erreichbar ist:
instagram | facebook | linkedin
