Kategorien
Allgemein Meldungen

Coronavirus: Land NRW beschließt Soforthilfen für freie Künstler*innen

20.03.2020

Die Landesregierung Nordhrein-Westfalens hat am 20. März verschiedene Maßnahmen beschlossen, um freien Künstler*innen zu helfen und Liquiditätsengpässe zu vermeiden.

Die Maßnahmen in Kurzform:

  • Soforthilfe von bis zu 2.000 Euro:
    In Höhe von zunächst fünf Millionen Euro unterstützt die Landesregierung freischaffende, professionelle Künstler*innen, die in finanzielle Engpässe geraten. Sie erhalten eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro, die nicht zurückgezahlt werden muss. Die Soforthilfe kann bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden und muss nicht zurückgezahlt werden.
  • Anpassungen im regulären Förderverfahren:
    Bereits bewilligte bzw. derzeit noch in Prüfung befindliche Förderungen in Höhe von mehr als 120 Millionen Euro werden in jedem Falle ausgezahlt – auch dann, wenn die Veranstaltungen und Projekte wegen Corona abgesagt oder verschoben werden müssen.
  • Zusätzliche Ausnahmeregelungen für Veranstalter und Einrichtungen:
    Ausfallkosten, die durch Absagen entstehen, können als zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen der Förderungen anerkannt werden sowie die üblicherweise bei geltenden Zwei-Monats-Fristen gelockert werden.

Antragsformulare und weitere Informationen:
www.nrw-lfdk.de